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Steuerberaterbüro Stabelmann


Dieses Büro wurde im Jahre 1928 von dem Steuerberater Martin Stapelmann gegründet und ist heute wahrscheinlich das älteste noch existierende “Steuer-Büro” in Schleswig-Holstein.

Dieses Unternehmen beschäftigt durchschnittlich acht Steuerfachangestellte und Auszubildende. Zu unseren Betätigungsfeldern gehören neben den “Urgeschäften” eines Steuerberaters, wie Gewinnermittlung, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchführungen, Verhandlungen vor Finanzgerichten, auch Beratungen zum Einstieg in die Selbstständigkeit, Rentenberechnungen, Rechtsform- und Erbfolgeberatungen, Wertermittlungen für Besteuerungszwecke, Verhandlungen mit Banken, Sozialämtern, Kindergeldstellen, Empfehlungen zu Vorsorgeaufwendungen und vieles mehr.

Wir bearbeiten die Probleme unserer Mandanten zeitnah ( was bei weitem nicht überall selbstverständlich ist ! ) und sind bemüht, in kurzer Zeit greifbare Ergebnisse zu erbringen, bzw. Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu machen. Ferner lassen wir unseren Mandanten mehrmals jährlich eine allgemeine, kurze Broschüre mit Neuigkeiten aus Steuer und Wirtschaft zukommen und sprechen die Mandanten direkt auf individuelle Besonderheiten an, sofern diese für uns erkennbar sind.

Alle Interessierten können sich auch unseres “Informationsdienstes” bedienen ( kostenlos, außer Internet-Kosten ), siehe links.

Alle Interessenten erhalten eine Unterlage zur Vorsorge mit Hinweisen und Vordrucken, wie “Patiententestament”, “Vermögensentwicklung”, “Immobilien-Übersicht” usw.

Ständig steigende Kompliziertheit der Gesetze und wachsende Anforderungen zwingen uns zur regelmäßigen, technischen Aufrüstung, besonders im Bereich der Datenverarbeitung, um aussagekräftigere Analysen und Zeitersparnis zu erhalten.

Grundsätzlich rechnen wir unsere Honorare nach der Steuerberater- gebührenverordnung ab, an welche die Berufsangehörigen grundsätzlich gebunden sind. Diese StBerGebV ist jedoch teilweise recht unverständlich, sodass wir dem Neu-Mandanten zunächst ein geschätztes Honorar an die Hand geben, damit dieser sich hierauf einrichten kann. Per Jahresende oder nach Auftragserledigung erfolgt dann eine Endabrechung unter Verrechnung eventuell erhaltener Vorauszahlungen. Ziel jeglicher Art von Vereinbarungen ist größtmögliche Fairness bei der Gebührenberechnung, denn jeder soll nur das bezahlen, was er auch in Anspruch genommen hat.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage oder nehmen Sie direkt telefonischen Kontakt mit uns auf.