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Sigrid Ahrens Bestattungen GmbH


Im Jahre 1903 machte sich der Tischlermeister Johann Ahrens selbständig.

Ab 1941 wurden von seinem Nachfolger Johann Segelken Ahrens die ersten Bestattungen durchgeführt - er ist zu der damaligen Zeit noch mit Zollstock und Handwagen losgefahren, um dann selber die Särge zu fertigen.

Nach seinem Tod übernahm 1950 sein Sohn Johann H. Ahrens die Geschäfte und baute das Beerdigungsinstitut zusammen mit seiner Ehefrau Hilde weiter aus, so haben sie ab 1961 eigens Aufbahrungsräume und Feierhallen eingerichtet und im Jahre 1972 die Filiale in der Osterholzer Heerstraße eröffnet.

Seit Oktober 2001 leitet nun Sigrid Ahrens, die Tochter der Eheleute, in der 4. Generation das Unternehmen.

Seit dem 01.01.2004 hat sie den Betrieb um eine zusätzliche Filiale, das Bestattungsinstitut Meier in Uphusen, welches von ihr gepachtet wurde, erweitert.

Viele Menschen werden vom Eintritt eines Sterbefalles völlig überrascht und stehen unvorbereitet vor einem schweren Weg. In diesem Moment zusammen mit den Trauernden die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten und ihnen die erforderlichen Formalitäten abzunehmen, ist unsere Verpflichtung.

Wir erledigen für Sie alle Formalitäten, die zu einer Bestattung nötig sind:

▪Meldung beim Standesamt
▪Meldung beim Einwohnermeldeamt
▪Formalitäten beim Gesundheitsamt und Amtsarzt
▪Anmeldung beim Friedhofsamt
▪Abstimmung des Bestattungstermins und Verabredung eines Gesprächstermins mit Geistlichen oder Sprecher
▪Regelung der musikalischen Umrahmung der Trauerfeier
▪Antragstellung zur Auszahlung von Sterbegeldern
▪Beantragung der Renten-Vorschusszahlung für Witwen bzw. Witwer

Um die Bestattung reibungslos erledigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

▪Familienbuch (wenn vorhanden) oder Heiratsurkunde
▪Geburtsurkunde (bei Ledigen)
▪Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
▪Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen bzw. Witwern)

Die Beantragung der Sterbeurkunden erfolgt durch uns. Sollten oben genannte Papiere fehlen, sprechen Sie uns an. Wir wissen, wie diese beigebracht werden können.

Wir beraten Sie aber auch über Bestattungsvorsorge, bei der Sie schon zu Lebzeiten Ihre Wünsche festlegen können. Manche zusätzliche Belastung wird durch diese Vorsorge den Hinterbliebenen erspart. Sollten die Angehörigen durch einen Todesfall vor finanziellen Belastungen geschützt werden, empfehlen wir den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Nachfolgend möchten wir Ihnen eine zusammengefasste Übersicht unserer Hilfe im Trauerfall aufzeigen:

▪Überführung des Verstorbenen (auch international)
▪Qualifiziertes Beartungsgespräch
▪Auswahl an Särgen und Schmuckurnen von klassisch bis modern
▪Terminabsprache und Korrespondenz mit Stadtgrün Bremen und den Gemeinden
▪Terminabsprache für die anschließende Kaffeetafel
▪Erstellen von Trauerdrucksachen und Danksagungen, Vermittlung von Zeitungsanzeigen
▪Blumendekoration, Kränze und Gebinde
▪Betreuung, Organisation und arrangieren der Trauerfeier / Beisetzung
▪Musikalische Gestaltung der Trauerfeier
▪Beurkundung beim Standesamt des Sterbeorts
▪Beantragung von Sterbegeldern bei Versicherungen
▪Abmelden von Renten bzw. Beantragung von Vorauszahlung für Witwen und Witwer

Für weitere ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.