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Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst L. Schwarz


Willkommen bei der Kanzlei von Prof. Dr. Ernst L. Schwarz in München!

Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt tätig habe und besitze seit vielen Jahren die Berechtigung zum Führen der Bezeichnungen Fachanwalt für Erbrecht , Fachanwalt für Familienrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS) und Diplom-Verwaltungswirt (FH).

Spezialisiert bin ich in den folgenden Rechtsgebieten:

- Erbrecht
- Nachlassauseinandersetzung (Zivilrecht und Erbschaftsteuerrecht) und
- Familienrecht

Ebenfalls bin ich als Mediator tätig.

Eine fachlich kompetente juristische Beratung und engagierte anwaltliche Vertretung mit zeitnahen und zielgerichteten Lösungsansätzen sind berechtigte Erwartungshaltung des Mandanten. Deren Erfüllung ist maßgebliches Anforderungsprofil meiner Kanzlei sowohl bei außergerichtlichen Verfahren und Gestaltungen wie auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.