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DetailsRechtsanwälte Kellermann & Kohlrautz – Familienrecht und Erbrecht
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Willkommen bei den Rechtsanwälten Kellermann & Kohlrautz in Hannover!
Frau Martina Kellermann - Fachanwältin für Familienrecht Seit 2001 bin ich nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Dadurch habe ich im Laufe der Jahre einen reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet gesammelt. Durch meine Spezialisierung kann ich allen MandantInnen ein vertieftes Wissen gewährleisten, das ich durch regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand halte und sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich bei der Vertretung vor den zuständigen Gerichten in erster und zweiter Instanz anwende und vertiefe. - Hohe Spezialisierung - Mehr als 20 Jahre Erfahrung und zahllose bearbeitete Fälle im Familienrecht - Umfassende Rechtsberatung, zugeschnitten auf den Einzelfall - Faire und transparente Kosten, geregelt durch das Gesetz bzw. vorab individuell vereinbart. Das bedeutet für unsere Mandanten, dass sie von vornherein wissen, welche Kosten auf sie zukommen - Realistische und ehrliche Einschätzung von Erfolgsaussichten bei Gericht - Regelmäßige Teilnahme an hoch spezialisierten Workshops und Fortbildungen - Zentrale Lage der Kanzlei im Herzen von Hannover, nur 4 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt - Sehr zeitnahe Besprechungstermine Unsere Leistungen im Familienrecht - Beratung in allen Bereichen des Familienrechts, insbesondere auf den Gebieten Scheidung und Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht - Gestaltung von Verträgen, z.B. Eheverträgen und Trennungsfolgevereinbarungen - Erarbeitung und Begleitung von außergerichtlichen Vergleichen - Umfassende Begleitung in Gerichtsverfahren, d.h. Einreichen von Anträgen bzw. Klagen, Anfertigung weiterer Schriftsätze, Vertretung vor Gericht, Abschlussgespräch über den Beschluss bzw. das Urteil am Ende des Verfahrens und ggf. Einlegen von Rechtsmitteln Herr Andreas Kohlrautz – Fachanwalt für Erbrecht Regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Erbrecht über den von der Rechtsanwaltskammer geforderten Zeitrahmen hinaus ist für mich selbstverständlich. Das jeweils für die Mandanten bestmögliche Ergebnis bei Gericht zu erzielen, ist mir ein persönliches Bedürfnis. Kommt es zu streitigen gerichtlichen Verfahren, ist der Erbfall eingetreten. Den eigentlichen Anlass dafür setzt unbedacht der Erblasser selbst, indem er, obwohl mehrere erbberechtigte Angehörige vorhanden sind, kein Testament aufsetzt, wodurch gesetzliche Erbfolge eintritt, die den Keim des Streits allzu oft in sich birgt. Selbst wenn er es gut meint, ein Testament errichtet und glaubt, darin alles geregelt zu haben, öffnet er späterem Streit oftmals Tür und Tor, indem er Verfügungen trifft, die seinen wahren Erblasserwillen eher verdecken als offenbaren. Dem gilt es, durch fachkundige Beratung und Gestaltung möglichst klarer und „auslegungsfester“ letztwilliger Verfügungen rechtzeitig (siehe die obige Mahnung !) zu begegnen. Weitere Rechtsgebiete sind: - Bank- und Sparkassenrecht - Baurecht - Versicherungsrecht - Wettbewerbsrecht Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! |
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