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DetailsRechtsanwalt Christoph Nick
E-Mail: rechtsanwalt-nick@t-online.de
Wir beraten und vertreten Sie vor allem in den Rechtsgebieten:
-Arbeitsrecht Wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, sind die Arbeitsgerichte zuständig. Bei einer Kündigung tauchen viele Fragen auf, wie beispielsweise, ob die Kündigung oder die Befristung des Arbeitsvertrages rechtmäßig war, ob alle Aspekte des Kündigungsschutzes beachtet wurden und ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Auch eine mögliche Abfindung und deren Höhe kann bei einer erfolgten Kündigung eine Rolle spielen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Fragen hierzu beantworten, Ihnen einen fachkundigen Rat geben und den Arbeitsvertrag in diesem Zusammenhang genau unter die Lupe nehmen. -Sozialrecht Als Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht unterstütze ich Sie mit meinem Fachwissen in allen sozialrechtlichen Belangen. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid zu Ihrem beantragten Arbeitslosengeld I oder zu Hartz IV bekommen haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, diesen auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ein fachkundiger Rat ist ebenso sinnvoll, wenn Ihnen diese Sozialleistungen gekürzt werden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die beantragten Leistungen, die Ihnen zustehen, einzuklagen. Auch wenn die bewilligten Leistungen in der Höhe von Ihren Erwartungen abweichen, macht eine anwaltliche Beratung unter Umständen Sinn. -Verkehrsrecht Kontaktieren Sie mich am besten umgehend nach einem Verkehrsunfall – ich unterstütze Sie gerne und berate Sie umfassend mit dem entsprechenden Fachwissen. Eine rechtliche Beratung im Bereich des Verkehrsrechts ist oft notwendig, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, ganz unabhängig davon, ob die Schuldfrage geklärt ist oder nicht. Aber auch wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten haben, Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder gar ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen Sie eingeleitet wurde, hilft Ihnen eine anwaltliche Beratung und Vertretung weiter. -Allgemeines Zivilrecht Das Zivilrecht fasst all jene Rechtsbereiche zusammen, die das Verhältnis zwischen privaten Personen oder Institutionen regeln. Dazu gehören so unterschiedliche Themen wie Vertragsrecht (z.B. Kauf-, Miet-, Darlehens- oder Gesellschaftsverträge) oder Schadenersatzpflichten, die auch ohne Vertrag entstehen können. Weiter regelt das Zivilrecht die Eigentums- und Besitzverhältnisse an Grundstücken und beweglichen Sachen sowie das Familien- und Erbrecht. -Baurecht Im Baurecht kann man zunächst um die Frage der Zulässigkeit eines Bauvorhabens streiten. Diese Frage gehört zum "öffentlichen Baurecht". Dafür sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Ist die Baugenehmigung erteilt und mit dem Bau begonnen, entstehen häufig Unstimmigkeiten über die Einhaltung von Fristen oder die genaue Bau- ausführung (Baumängel). Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. |
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