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Willkommen bei Kanzlei Boslak!
Mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Erfolg. Viele Unternehmen scheuen sich bei Ex- oder Importen aus Ländern, die Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts sind, dasselbe anzuwenden und schließen dieses explizit aus. Der Grund liegt meistens darin, dass die Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG) unbekannt sind und die Ansicht vorherrscht, dass die alleinige Anwendung des übrigen deutschen Rechts (das UN-Kaufrecht ist auch deutsches Recht) doch eigentlich ausreichen sollte. Rechtsgebiete: - Handelsvertreter-Recht - Internationales Wirtschaftsrecht - Vertriebsrecht Kontaktieren Sie mich und wir finden eine Lösung für ihr Anliegen. Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. |
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