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Rechtsanwälte Breitfeld & Walter


> Langjährige Erfahrung <

Wir, die Kanzlei Breitfeld & Walter beraten und vertreten seit 1973 Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Wir bilden den Kernbereich des Privatrechts, vom Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht über das allgemeine Zivilrecht bis hin zum Strafrecht ab.

> Fachübergreifende Kompetenz <

In einer immer komplexer werdenden Welt haben wir den Weg der Spezialisierung eingeschlagen. Wir behandeln, wenn nötig, Ihren Fall fachübergreifend – jeder Anwalt nutzt die Kompetenz und Erfahrung aller. Somit können die vorhandenen Ressourcen im Interesse Ihres Falls optimal genutzt werden.

> Nachweisbare Qualität <

Unser Anspruch ist es, eine für Sie perfekte Lösung zu finden. Um dies gewährleisten zu können, haben wir uns selbst hohe Qualitätsstandards auferlegt, die jedes Jahr durch die neuerliche Zertifizierung unserer Kanzlei belegt werden. Einsatzbereitschaft, höchste fachliche Qualifikation, fortlaufende Weiterbildung, Wirtschaftlichkeit, Kostentransparenz, Dienstleitungsorientiertheit (Hausbesuche, kurzfristige Termine, Abendtermine, Web-Akte, umfassende Online Bibliothek) und die Freude am Umgang mit Menschen sind Ausfluss dieses Denkens.

>> Unsere Fachgebiete <<

- Familienrecht
- Erbrecht
- Insolvenzrecht
- Verkehrsrecht
- Reiserecht
- Versicherungsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht

Neben unseren Kernkompetenzen sind wir Ansprechpartner für nachfolgende Rechtsgebiete:

- Allgemeines Zivilrecht
- Ausländerrecht
- Baurecht (Privates und öffentliches Baurecht)
- Gesellschaftsrecht
- Grundstücksrecht
- Handelsrecht
- Inkasso
- Kaufrecht/ Gewährleistungsrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
- Vertragsgestaltung
- Verwaltungsrecht
- Mediation

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.