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DetailsStrohmeier & Coll. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Willkommen bei Strohmeier & Collegen!
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, Fachanwalt oder einem Notar auf Sylt? Dann sind wir gerne für Sie da. Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Deshalb möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten die Gesichter hinter Rechtsanwälte Strohmeier & Collegen vorstellen und Ihnen einen Einblick in unserer Tätigkeitsgebiete geben. Wenn Sie ein rechtliches Problem im Bereich Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht oder Agrarrecht haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Unsere Kanzlei liegt im Herzen der Nordseeinsel Sylt, zentral im Ortsteil Westerland. Namensgeber Sebastian Strohmeier gründete die Kanzlei im Jahre 1985 und kann auf eine inzwischen über 30-jährige Kanzleigeschichte zurückblicken. In dieser Zeit hat sich die Kanzlei Strohmeier & Collegen stetig weiterentwickelt. Insbesondere wurde, aufgrund einer hohen Anfrage von Mandatsübernahmen aus dem Berliner Raum, eine Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Michael Schöne eingegangen. Ihr uneingeschränktes Vertrauen ist uns wichtig. Unser Anspruch ist es deshalb, Ihnen in jeder rechtlichen oder persönlichen Notlage ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner zu sein. Ziel ist es stets, Ihnen zu einer praxisorientierten und wirtschaftlich sinnvollen Lösung Ihres Problems zu verhelfen- und das in möglichst kurzer Zeit. Um Ihre Ziele zu erreichen, können wir auf Erfahrung, fundiertes fachliches Wissen und einen hohen Leistungsstandard zurückgreifen. Ständige Fortbildung gehört zu unseren Grundmaximen, um ständig wachsenden juristischen Anforderungen gerecht zu werden. Gesetzesvorhaben und Tendenzen der Rechtsprechung werden laufend beobachtet, analysiert und in die Tagesarbeit eingebracht. Die Kanzlei Strohmeier & Collegen bietet Unternehmen und Privatpersonen Beratung und Unterstützung in zivil- und wirtschaftsrechtlich relevanten Bereichen. Wir stehen Ihnen telefonisch, per Email oder per Kontaktformular zur Verfügung und nehmen Ihre Anfrage gerne entgegen. Bitte beachten Sie, dass –insbesondere bei Fristsachen- ein Mandatsverhältnis nicht bereits durch die Übersendung von Unterlagen zu Stande kommt, sondern immer einer Bestätigung durch uns Bedarf. |
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