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Rechtsanwältin Susanne Brähler


Die Kanzlei berät in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bauen, Wohnen und Eigentum. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwältin Susanne Brähler gehören das Wohnungseigentumsrecht, ebenso wie das Mietrecht und das private Baurecht sowie das Grundstücksrecht. Klassische Tätigkeitsbereiche sind dabei die Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen und Gewährleistungsansprüchen, Fragen betreffend die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern sowie die Prüfung der Berechtigung von Mietminderungen.

Bauherren – Baurechtlichen Störungen gegensteuern

Häufig erreichen mich Anfragen zur Prüfung von Kaufverträgen vor der Unterzeichnung beim Notar. Gleiches gilt für Bauträger- und Handwerkerverträge, hier kann eine Prüfung vor Unterzeichnung häufig vor Schaden bewahren. Die Erstellung individuell zugeschnittener Bauverträge für Tiefbau und Hochbau bildet die rechtssichere Grundlage für Ihre Investition, die Abwehr von unberechtigten Werklohnforderungen und Nachträgen und gehört ebenso zu meinen Tätigkeitsbereichen, wie die daraus resultierende Minderung und Zurückbehaltung. Frühzeitiger Handlungsbedarf besteht ebenso hinsichtlich Bauzeitverzögerungen oder Baumängeln, denn die Folgen können verheerend sein. Für den Bauherrn ist die Einhaltung der Bauzeiten und der -qualität für den reibungslosen Ablauf der Folgegewerke absolut notwendig. Ich unterstütze Sie bei der Früherkennung von Risiken sowie der Abwehr von zusätzlichen Forderungen und überraschenden Kosten. Selbstverständlich betreue ich das Bauvorhaben zu jedem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt. Werden Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften an Sie herangetragen, prüfe ich deren Berechtigung.

Klärung von Rechtsfragen zum Verhältnis der Wohnungseigentümer

Oftmals lassen sich langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren durch persönlichen Einsatz und Verhandlungsgeschick auf Eigentümerversamm-lungen und in Verhandlungen mit den Wohnungseigentümern vermeiden. Damit von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keine Beschlüsse gefasst werden, die den Interessen meiner Mandantschaft zuwiderlaufen, stehe ich Ihnen bei der Vor- und Nachbereitung beratend wie auch tatkräftig als bevollmächtigter Vertreter zur Seite. Sollten in einer Versammlung Beschlüsse gefasst werden, mit denen Sie nicht einverstanden sind, überprüfe ich diese auf Rechtmäßigkeit und helfe Ihnen, gegebenenfalls diese gerichtlich anzufechten.

Rechtsberatung für Mieter: Ihre Rechte vor, während und nach dem Mietverhältnis

Bereits vor Abschluss des Mietvertrages überprüft die Kanzlei den Vertrag und weist auf bestehende Risiken hin, die im Laufe des Mietverhältnisses auftreten können, denen schon frühzeitig durch entsprechende Vertragsgestaltung begegnet werden sollte. Wann eine Mietminderung rechtmäßig ist und wann nicht, wer für Mängel an der Mietsache einstehen muss – ich beantworte Ihnen gerne Details zu Ihrem Einzelfall in einem persönlichen Gespräch.

Sogenannte Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Beseitigung von Gebrauchsspuren und abnutzungsbedingten Schäden in der Wohnung und Gewerberäumen. Unter welchen vertraglichen Rahmenbedingungen diese wirksam sind, ist eine weitere Fragestellung, die ich oft aufkläre und bei Unwirksamkeit erfolgreich anfechte. Vor allem im Mietrecht ist das Recht zur Kündigung durch den Vermieter stark eingeschränkt worden, zögern Sie also nicht bei einer zweifelhaften Abmahnung oder gar einer Kündigung eine professionelle Rechtsberatung heranzuziehen.

Beliebte Fälle meiner Mandanten bilden sich insbesondere auch im Nachbarschaftsrecht ab. In den meisten Fällen lassen sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens durch das nötige Expertenwissen und Verhandlungsgeschick vermeiden.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.