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Ambulanter Pflegedienst SABA VITA


Seit dem 01.09.2013 ist der Ambulante Pflegedienst SABA VITA in Lübeck tätig. Unter dem Motto „ Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderem zu“, werden unsere Patienten in Lübeck und den umliegenden Städten, und in der Wohngemeinschaft versorgt.

Unsere Seniorenwohngemeinschaft

In unsere Wohngemeinschaft die sich in der Hochoffenstr. 9-11, 23569 Lübeck befindet, können auch Sie von unserem Examinierten Fachpersonal rund um die Uhr betreut werden lassen.

>>Leistungen der Krankenkassen (Behandlungspflege)

Behandlungspflegerische Maßnahmen gehören zu den Leistungen der Krankenkasse wie:

- Medikamentengabe
- Injektionen z.B. Insulin
- Verbandswechsel
- Wundversorgung

>>Leistungen der Pflegekasse:

Körperpflege z.B.

- Hilfe beim Baden, Duschen
- Mund-/Zahnpflege
- Kämmen und/oder Rasieren
- Unterstützung bei Ausscheidung/Wechsel der Inkontinenzhilfsmittel

Ernährung z.B.

- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Ernährung über PEG Sonde

Mobilität z.B.

- Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten

Hauswirtschaftliche Versorgung

Darunter fallen alle Tätigkeiten, die im Rahmen einer Haushaltsführung anfallen wie z.B.

- Einkaufen
- Wäschepflege/Bügeln
- Essenzubereitung
- Reinigung der Wohnung

(Alle unsere Leistungen bitten wir auch Ambulant an)

Auch besteht die Möglichkeit hauswirtschaftliche Hilfeleistungen nach dem SGB V (Krankenkasse) in Anspruch zu nehmen, wenn z.B. bei Familien mit Kindern die Mutter erkrankt ist und die eigenständige Haushaltsführung nicht mehr leisten kann.

Diese Leistungen müssen vom behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

>>Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1550 Euro für max. 4 Wochen im Jahr, sollte die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen gehindert sein die Pflege zu verrichten. Sie muss nicht an einem Stück, sondern kann entsprechend des individuellen Bedarfs genommen werden.

>>Niederschwelliges Betreuungsangebot

Die Pflegeversicherung sieht in ihrem Pflegeleistungsergänzugsgesetz ein zusätzliches Angebot für demenziell erkrankte Menschen, die Zuhause betreut werden. Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhtes betrag eingeführt. Der Betreuungsbetrag beträgt jährlich 1.200,00 Euro (Grundbetrag) und ein erhöhtes bis zu 2.400,00 Euro. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem in Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag. Dieser Betreuungsbetrag kann auch dann beansprucht werden, wenn keine Pflegestufe vorliegt.

>>Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige können sich anstelle der häuslichen Pflege das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von einer privaten Pflegeperson sichergestellt wird. Um die Anspruch der Pflegekasse zu erfüllen, muss die Pflegebedürftige im eigenen Haushalt von einem Pflegedienst beraten werden.

Das Ziel dieser Beratung ist die Überprüfung, dass die Pflege im ausreichenden Maße sicher gestellt ist, indem bspw. Pflegeprobleme angesprochen, der Einsatz von Hilfsmitteln zur Erleichterung der pflege angeraten werden usw. Über diesen Beratungsbesuch wird ein Protokoll geführt, welches unterschrieben an die Pflegekasse geschickt wird.

Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.